Schulgebäude einer Schule in freier Trägerschaft
BILDUNGSRECHT

Freie Bildung braucht rechtliche Sicherheit.

Private Schulen und Kitas bewegen sich zwischen pädagogischem Anspruch, staatlichen Vorgaben und unternehmerischer Verantwortung. Wir unterstützen Träger und Einrichtungen dabei, rechtssicher zu handeln und ihre Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Kostenfreie Erstberatung

Sie schaffen Räume für Bildung.
Wir sichern den rechtlichen Rahmen.

Wer eine private Schule oder Kita trägt, übernimmt Verantwortung für Kinder, Familien und Mitarbeitende – und muss zugleich komplexe rechtliche Anforderungen erfüllen.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und tragfähige Entscheidungen zu treffen.

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RECHTLICHE THEMEN, DIE SIE BEWEGEN

Von der Genehmigung bis zum Elternvertrag.

Schul- & Kitarecht

Schulgesetze, Ersatzschulverordnungen und Kita-Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich laufend. Wir erklären Ihnen, was für Ihre Einrichtung gilt, und setzen die Vorgaben so um, dass Ihr pädagogisches Konzept erhalten bleibt.

Genehmigung & Aufsicht

Von der Gründung über die Genehmigung als Ersatzschule bis zur laufenden Schulaufsicht: Wir begleiten Sie im Verfahren, bereiten Anträge vor und vertreten Ihre Position gegenüber Behörden – auch wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt.

Finanzierung & Förderung

Staatliche Finanzhilfe, Schulgeld, Sonderungsverbot und Förderprogramme sind rechtlich anspruchsvoll. Wir prüfen Ihre Ansprüche, begleiten Anträge und Widersprüche und helfen, Ihre Finanzierung rechtssicher aufzustellen.

Träger & Organisation

Verein, gGmbH oder Stiftung – die Trägerstruktur bestimmt Verantwortlichkeiten, Haftung und Entscheidungswege. Wir gestalten Satzungen, Gesellschaftsverträge und Gremienordnungen, die zu Ihrer Einrichtung passen.

Arbeitsrecht & Personal

Lehrkräfte, Erzieherinnen, Honorarkräfte: Personalfragen gehören zu den häufigsten Rechtsfragen freier Träger. Wir gestalten Arbeitsverträge, beraten bei Befristung, Vergütung und Kündigung und begleiten Sie in schwierigen Personalgesprächen.

Verträge & Eltern

Schul- und Betreuungsverträge regeln das Verhältnis zu Familien – von Aufnahme und Schulgeld bis zur Kündigung. Wir formulieren Verträge, die rechtlich halten und fair sind, und unterstützen Sie, wenn es mit Eltern zum Konflikt kommt.

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

Wir kennen die Realität privater Bildungsträger.

Rechtliche Beratung im Bildungsbereich braucht mehr als die Kenntnis einzelner Vorschriften. Durch unsere langjährige Beratung privater Schul- und Kitaträger kennen wir die besonderen Strukturen, Entscheidungswege und Herausforderungen freier Träger aus der Praxis.

Private Träger im BlickPraxis aus langjähriger BeratungLösungen, die im Alltag funktionieren
Beratung eines Bildungsträgers

Pädagogische Freiheit braucht rechtlichen Rückhalt.

Sie konzentrieren sich auf gute Bildung und Betreuung. Wir unterstützen Sie bei den rechtlichen Fragen, die damit verbunden sind – persönlich, praxisnah und mit Verständnis für die besonderen Strukturen freier Träger.

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HÄUFIGE FRAGEN

Was Schul- und Kitaträger uns am häufigsten fragen.

Freie Träger stehen vor ähnlichen rechtlichen Fragen. Hier finden Sie erste Antworten – für alles Weitere sprechen wir persönlich.

Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns

Ersatzschulen brauchen eine staatliche Genehmigung: Lehrziele und Einrichtungen dürfen nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen, Lehrkräfte müssen ausreichend qualifiziert sein, und eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern ist unzulässig. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Genehmigte Ersatzschulen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Finanzhilfe – Höhe, Wartefristen und Voraussetzungen regeln die Länder unterschiedlich. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie gegenüber der Behörde durch.

Nur innerhalb der Grenzen des Sonderungsverbots. Staffelungen, Geschwisterrabatte und Stipendien müssen rechtlich sauber gestaltet sein. Wir prüfen Ihr Schulgeldmodell und passen Verträge an.

Zunächst suchen wir das Gespräch und klären den rechtlichen Rahmen. Wenn nötig, vertreten wir Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren – mit Erfahrung aus vielen Verfahren freier Träger.

Ja. Betriebserlaubnis, Finanzierung nach Landesrecht, Betreuungsverträge und Personalfragen gehören zu unserem Alltag – für Elterninitiativen ebenso wie für größere Träger.

KOSTENFREIE ERSTBERATUNG

Lassen Sie uns über Ihre Schule oder Kita sprechen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in einem ersten Gespräch – unverbindlich und kostenfrei.

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